Februar 2011: Hart erkämpftes Bleiberecht für Miranda

Miranda lebt seit ihrem 8. Lebensjahr in der Schweiz, besuchte hier die obligatorische Schule und kennt ihr Herkunftsland nur vom hören sagen. Die Anlaufstelle für Sans-Papiers begleitet die junge Frau seit rund zwei Jahren und bereitete zusammen mit der 20-Jährigen ein Härtefallgesuch vor. Doch noch bevor es zur Eingabe kommt, gerät Miranda in eine Kontrolle an ihrem Wohnort.

Die Basler Behörden weigern sich, das umgehend eingereichte Härtefallgesuch zu prüfen und verweisen auf den Kanton Obwalden, wo Miranda aufwuchs und ihre Eltern vor mehr als zehn Jahren ein Asylantrag stellten. Dass Miranda offensichtlich ein Härtefall darstellt, stellt das Obwaldner Migrations­amt nicht in Frage. Doch statt das Härtefallgesuch rasch an den Bund weiterzuleiten, betreibt Obwalden Haarspalterei: Der Kanton tritt aus formal(istisch)en Gründen nicht darauf ein und ver­weigert die Austellung einer beschwerdefähigen Verfügung. Die kantonale Fremdenpolizei besteht stattdessen darauf, dass Miranda ausreist und das Gesuch bei der schweizerischen Ver­tretung in Pristina nochmals stellt.

Die 20-Jährige, vom Wirbel der vergangenen Monate verun­sichert und gestresst, soll also in ein Land reisen, das sie als Achtjährige verlassen hat und wo sie keinen Menschen kennt. Damit sich das Verfahren nicht noch Monate in die Länge zieht und Mirandas berufliche Zukunft gefährdet wird, verzichten wir auf den Rechtsweg. Für einen möglichst kurzen und reibungs­losen Aufenthalt im fremden und kalten Pristina, begleite ich Miranda und unterstütze sie im büro­kratischen Hindernislauf. Wir verbringen Tage in unzähligen Büros, werden hin und her geschickt und müssen die Quadratur des Kreises vollbringen, damit Miranda – ohne festen Wohnsitz im Land – den für die Wiedereinreise benötigten Reisepass erhält.

Gross ist die Erleichterung, dass Miranda in der Zwischenzeit in die Schweiz zurückkehren konnte und nun endlich eine Bewilligung erhalten hat. Mehr dazu in der Stimme der Sans-Papiers Nr. 19