Es brauchte einen Herzinfarkt, damit die Behörden seinen Aufenthalt regeln

Herr S. ist 62 Jahre alt und lebt seit über 20 Jahren in der Region Basel. Als er 2003 ein Härtefallgesuch stellte, hiess der Kanton es zuerst gut und wollte es ans Bundesamt für Migration weiterleiten. Doch just zu diesem Zeitpunkt verlor Herr S. seine Stelle und war finanziell nicht mehr unabhängig. Ohne Arbeitsbewilligung und in bereits fortgeschrittenem Alter gelang es Herrn S. nicht, eine neue Stelle zu finden. Sein Dossier verschwand in einer Schublade der Migrationsbehörde. Im Verlauf der folgenden Jahre verschlechterte sich sein Gesundheitszustand. Die Anlaufstelle für Sans-Papiers nahm 2011 einen neuen Anlauf und beantragte von neuem eine Regelung seines Aufenthalts. Das Migrationsamt stellte fest, dass es sich um einen Härtefall handle, dass aufgrund der finanziellen Lage keine Bewilligung erteilt werden könne. Herr S. erlitt einen Herzinfarkt und wurde hospitalisiert. Nach mehrmaligem Nachhaken und monatelangem Warten gab das Migrationsamt klein bei. Herr S. erhielt im Mai eine Aufenthaltsbewilligung. Nun darf er in den wohlverdienten Ruhestand treten.