Schüler wird festgenommen: das Recht auf Bildung gilt nicht für alle

Während eines Schulausflugs Anfang September wird Tayo Mbye an der Schifflände von der Polizei verhaftet. Auch die Interventionen der Lehrperson sind vergebens. Seither ist er in Haft. Damit wird massgeblich gegen das Recht auf Bildung verstossen. 

Von der Schule direkt ins Gefängnis

Was als harmloser Ausflug in die Basler Innenstadt begann, endete für Tayo Mbye am 9. September im Gefängnis. Denn wie jede*r Schüler*in in Basel, sollte auch er an diesem Tag die Stadtgeschichte und wichtige Bauten kennenlernen. Deshalb machte sich die Klasse vom Schulhaus in Richtung Innenstadt auf. Ein Teil der Klasse ging vor und wartete an der Schifflände auf die zweite Gruppe und die Lehrperson. Tayo Mbye war mit seinen Schulkamerad*innen zuerst am abgemachten Treffpunkt. Kurze Zeit nach der Ankunft hielt ein Polizeiwagen neben den Schüler*innen. Die Polizisten stiegen aus und verlangten ausschliesslich von Tayo Mbye, dass er sich ausweise. Für die Sans-Papiers-Kollektive liegt der Grund für diese gezielte Kontrolle auf der Hand: „Er war der einzige Schwarze an der Schifflände.“ halten sie in ihrer öffentlichen Stellungnahme fest. Auch aus den Akten geht hervor, dass lediglich der rechtswidrige Aufenthalt dazu geführt hat, dass Tayo Mbye kontrolliert wurde, was auf eine rassistische Polizeikontrolle schliessen lässt. Als die Lehrperson mit den restlichen Schüler*innen ankam, intervenierte sie sofort. Doch die Polizisten liessen die Lehrperson nicht zu Wort kommen. Sie nahmen Tayo Mbye mit auf den Polizeiposten. Seither ist er in Haft. 

Bildung als Grundrecht an Schweizer Schulen

Für die Anlaufstelle für Sans-Papiers ist dies ein klarer Fall einer Missachtung von Rechten. So hält Katharina Boerlin fest: „Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Bildung ist in der Schweiz gegeben. Denn die Rechte auf soziale Sicherheit, Bildung und das Recht auf Gesundheitsversorgung sind in der Schweizer Bundesverfassung verankerte Grundrechte. Doch wie dieses Beispiel zeigt, scheinen diese Grundrechte nicht für alle Bewohner*innen des Landes gleich zu zählen.“ 

Die Sans-Papiers-Kollektive und die Anlaufstelle für Sans-Papiers verurteilen das Vorgehen der Polizei aufs Schärfste und verlangen, dass Grundrechte höher gewichtet werden sollen als ein möglicher Verstoss gegen das Ausländergesetz. 

Die Unsicherheit der Lehrpersonen

Der Vorfall zeigt ausserdem eine weitere Problematik auf. Lehrpersonen in Basel wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen, wenn sie eine*n Sans-Papiers in der Klasse haben. Denn grundsätzlich geniesst jede in der Schweiz wohnhafte Person das Recht auf Bildung. Das ist eine Voraussetzung für einen diskriminierungsfreien Unterricht, der allen zugänglich ist. Solche Vorfälle verhindern jedoch den sicheren Zugang zu Bildung. Dadurch werden Unsicherheiten geschaffen, wo keine sein sollten. Wenn sich künftig jede Lehrperson zweimal überlegen muss, ob sie oder er mit der Klasse die Stadt Basel kennenlernen will, dient das weder den Schüler*innen noch den Lehrer*innen. 

Weitere Informationen: 

Anlaufstelle für Sans-Papiers, Katharina Boerlin, katharina.boerlin@sans-papiers.ch, 079 403 78 84.