Offensichtliche Notwendigkeit von finanzieller Unterstützung in zeitlich befristeten Notlagen
Die letzten Jahre waren geprägt von einer gesamtgesellschaftlichen Ausnahmesituation. Während sich die Lage wieder langsam normalisiert, blicken wir zurück. Denn die Ausnahmesituation führte uns in der Anlaufstelle für Sans-Papiers ein grundsätzliches Problem vor Augen: Die Arbeitsverhältnisse von Sans-Papiers sind unsicher, im Niedriglohnsektor und häufig unregelmässig. Der prekäre Charakter der Beschäftigungen hat zur Folge, dass Sans-Papiers von Armut betroffen sind. Gleichzeitig haben sie keinen Zugang zu Sozial- und Nothilfe, Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigung, Familienmietzinsbeiträgen, Ausbildungsbeiträgen, Arbeitslosenversicherung oder Krankentaggeldern.
Mit den aktuell verfügbaren CHF 82’000 / Jahr können wir zwar einige Notsituationen beheben, dieser Betrag reicht aber bei weitem nicht für die Behebung aller Notlagen. Deshalb evaluierten wir die Gelder der vergangenen Jahre und veröffentlichen hiermit unsere Erkenntnisse.
2020:
Aufgrund der Schutzmassnahmen während Covid war der Bedarf nach finanzieller Unterstützung ausserordentlich hoch. Dank zusätzlicher Mittel unterstützten wir rund 530 Personen (Gesamtbetrag: CHF 835’670). Konkret heisst das: Durchschnittlich erhielt jede Person CHF 132 / Monat beziehungsweise CHF 4,40 / Tag.
2021:
Da uns weniger finanzielle Mittel zur Verfügung standen (CHF 396’685) unterstützen wir noch 266 Personen. Durchschnittlich entspricht das einem Beitrag von CHF 124 / Monat beziehungsweise CHF 4,15 / Tag für jede Person. Wichtig ist: Die Differenzen zum Vorjahr sind nicht auf einen geringeren Bedarf zurückzuführen. Viele Sans-Papiers konnten wir nicht unterstützen aufgrund mangelnder Gelder.
2022:
Da sich die Lage bezüglich Covid 2022 langsam stabilisierte, erhielten wir nochmals weniger Gelder: CHF 180’000. Damit unterstützen wir knapp 190 Sans-Papiers in Notlagen. Der Druchschnitt pro Person fiel auf CHF 79 / Monat, was CHF 2,65 / Tag entspricht.
Vergleich zu Unterstützung Asylsuchende und Personen in der Nothilfe:
In all diesen Jahren lagen die durchschnittlichen Beiträge für Sans-Papiers deutlich unter den Ansätzen für Asylsuchende oder Personen in der Nothilfe im Kanton Basel-Stadt.
Asylsuchende erhalten laut kantonalen Richtlinien 2023 einen Tagessatz von CHF 19,40 für den Grundbedarf (CHF 582 / Monat), zuzüglich CHF 340 / Monat für Wohnkosten sowie eine Krankenversicherung gemäss Sympany-Vertrag.
Der Tagsatz für Personen in der Nothilfe beträgt CHF 12,30 (plus Kosten für Übernachtungen in der Notschlafstelle, medizinische Versorgung). In begründeten Fällen können die Ansätze der Nothilfe bis zu den Tarifen der Unterstützungsrichtlinien für Asylsuchende angehoben werden.
Aktuell notwendiger Betrag
Mit den Erfahrungen der letzten Jahren wissen wir heute, dass die aktuell zur Verfügung stehenden Gelder für Menschen in zeitlich befristeten Notlagen zu begrenzt sind. Konkret würden wir einen jährlichen Betrag von CHF 540’000 sehr begrüssen. Dieser Betrag basiert auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre: Ein Betrag von rund CHF 840’000 wie 2020 erscheint uns als zu hoch. Die Verwaltung eines Betrages dieser Grösse würde ausserdem unsere Kapazitäten übersteigen. Der im Jahr 2021 zur Verfügung gestandene Betrag (CHF 396’000) erscheint wiederum zu gering. Viele Sans-Papiers, die in einer Notlagen waren, konnten wir damals nicht unterstützen.
Ein Beitrag von CHF 540’000 / Jahr ermöglicht uns, 150 Klient:innen durchschnittlich mit einem Betrag von CHF 300 während 12 Monaten zu unterstützen oder 300 Klient:innen mit CHF 300 während 6 Monaten. 150 Personen sind rund ein Viertel unserer jährlichen Anzahl Klient:innen (ca. 600), die zu uns in eine Beratung kommen, und entsprechen knapp 4 % der rund 4’000 in Basel wohnhaften Sans-Papiers.
Fazit
Die Notwendigkeit einer langfristigen Lösung für die Unterstützung von Sans-Papiers, die in Basel wohnen, ist offensichtlich. Wir werden uns auch in diesem Jahr dafür einsetzen, dass Sans-Papiers Anspruch haben auf das in der Schweizer Bundesverfassung verankerte Grundrecht auf Nothilfe.
