Appellationsgericht zum Zwang zur Selbstanzeige

Endlich ist es soweit! Am Freitag, den 14. Februar 2020, verhandelt das Basler Appellationsgericht den lang ersehnten Präjudizentscheid in der Frage der Regularisierung der Sans-Papiers. Seit nunmehr drei Jahren müssen sich Sans-Papiers in Basel selbst anzeigen, um eine Chance zu haben, eine Bewilligung zu erhalten. Denn das Basler Migrationsamt benutzt seit 2017 das diesbezügliche Verwaltungsverfahren offensichtlich auch dazu, gleichzeitig in einer Doppelfunktion strafrechtliche Ermittlungen aufzunehmen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Aus anderen Kantonen ist diese Praxis nicht bekannt.

Das Strafgericht hatte bereits vor einem Jahr zu Gunsten der Sans-Papiers entschieden und in seinem Urteil von allen Strafen abgesehen. Regierungsrat Baschi Dürr hielt aber an den Strafverfahren fest und die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

Wird das Appellationsgericht diese strafrechtliche Hetzjagd gegen die Sans-Papiers bekräftigen? Oder wird Sie das Migrationsamt und die Staatsanwaltschaft für ihr treuwidriges, unfaires und widersprüchliches Handeln rügen? Es ist zu hoffen, dass das Urteil des Appellationsgericht dieser Praxis endlich einen Riegel vorschiebt und juristische Klarheit schafft, damit die Einreichung eines Härtefallgesuchs nicht mehr unter dem abschreckenden Damoklesschwert einer Strafverfolgung und Bestrafung steht.

(Illustration von Tom Künzli aus der TagesWoche, als die Strafanzeigen bekannt wurden)